Abfindung versteuern: die Fünftelregelung wirkt erst bei der Steuererklärung

Der Arbeitgeber behält von einer Abfindung seit 2025 die volle Lohnsteuer ein. Die Ermäßigung gibt es weiterhin, aber später und nur auf Antrag.

Rechenjahr 2026Quellen gelesen am

Wie wird eine Abfindung 2026 versteuert?

In voller Höhe. Eine Abfindung ist nach § 24 Nr. 1 EStG eine Entschädigung für entgehende Einnahmen und gehört damit zu den steuerpflichtigen Einkünften; einen Freibetrag dafür gibt es seit 2006 nicht mehr. Einbehalten wird sie als sonstiger Bezug, also nach derselben Jahreshochrechnung wie ein Weihnachtsgeld, nur ohne jede Ermäßigung.

Ein Jahresgehalt von 57.600,00 € und eine Abfindung von 57.600,00 € im selben Jahr, gerechnet mit den Startannahmen des Rechners für 2026.
PositionJahresgehaltAbfindung
Brutto57.600,00 €57.600,00 €
Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer-8.744,00 €-21.931,01 €
Anteil15,2 %38,1 %

Von der Abfindung kommen in diesem Beispiel 35.668,99 € auf dem Konto an. Der Unterschied zur Spalte daneben ist reine Progression: Die Abfindung liegt rechnerisch auf dem Jahresgehalt, und ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen beträgt der Grenzsteuersatz 42,0 %. Sozialversicherungsbeiträge sind darin nicht enthalten, weil auf eine Abfindung keine anfallen.

Was hat sich mit der Fünftelregelung geändert?

Sie ist aus dem Lohnsteuerabzug verschwunden. Artikel 5 des Wachstumschancengesetzes hat § 39b Abs. 3 Satz 9 und 10 EStG aufgehoben, und Artikel 35 setzt diese Änderung zum 1. Januar 2025 in Kraft. Der Arbeitgeber darf die Ermäßigung seitdem nicht mehr anwenden, auch wenn er möchte.

Nachlesen lässt sich das an drei Stellen: im Gesetzestext des Bundesgesetzblatts, im heutigen Wortlaut von § 39b Abs. 3 EStG, der mit Satz 8 endet, und im Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums für 2026. Dieses amtliche Rechenverfahren führt jede Lohnabrechnung des Jahres aus und kennt keinen Schritt für eine Tarifermäßigung.

Wie bekomme ich die Fünftelregelung jetzt?

Über die Einkommensteuererklärung. Das Finanzamt wendet § 34 Abs. 1 EStG bei der Veranlagung an, und die Veranlagung findet in diesem Fall nur statt, wenn sie beantragt wird: Es handelt sich um einen Antrag nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG und nicht um eine Pflicht zur Abgabe.

Praktisch bedeutet das eine Verschiebung im Kalender. Die zu viel einbehaltene Lohnsteuer liegt zwischen Auszahlung und Steuerbescheid beim Finanzamt, und je später im Jahr die Abfindung fließt, desto länger. An der Höhe der Ermäßigung ändert das nichts.

Wie rechnet die Fünftelregelung?

In vier Schritten, die § 34 Abs. 1 Satz 2 EStG vorgibt.

  1. Zuerst wird die Einkommensteuer auf das zu versteuernde Einkommen ohne die Abfindung berechnet.
  2. Dann dieselbe Rechnung, aber mit einem Fünftel der Abfindung dazu.
  3. Die Differenz zwischen beiden Beträgen ist die Steuer auf dieses eine Fünftel.
  4. Dieser Betrag mal fünf ergibt die Steuer auf die gesamte Abfindung.

Die Ermäßigung setzt voraus, dass sich Einkünfte tatsächlich zusammenballen: Die Abfindung muss zusammen mit dem übrigen Verdienst des Jahres über dem liegen, was ohne die Beendigung angefallen wäre. Ob das der Fall ist, prüft das Finanzamt im Einzelfall. Diese Seite ersetzt keine steuerliche Beratung.

Der Solidaritätszuschlag folgt der so ermittelten Steuer und fällt erst oberhalb einer Freigrenze von 20.350 € Maßstabsteuer an. Kirchensteuer wird bei Mitgliedschaft ebenfalls auf die ermittelte Steuer erhoben.

Fallen auf eine Abfindung Sozialabgaben an?

Nein. Eine echte Abfindung entschädigt den Verlust des Arbeitsplatzes und nicht geleistete Arbeit. Sie ist damit kein Arbeitsentgelt im Sinne von § 14 SGB IV und bleibt in allen vier Zweigen beitragsfrei.

Anders liegt es, wenn die Zahlung tatsächlich ausstehenden Lohn abgilt, etwa nicht gezahltes Gehalt oder offene Urlaubsabgeltung. Solche Beträge sind Arbeitsentgelt und beitragspflichtig, unabhängig davon, wie sie im Aufhebungsvertrag genannt werden.

Kürzt eine Abfindung das Arbeitslosengeld?

Gekürzt wird es nicht, es kann aber ruhen. Nach § 158 SGB III ruht der Anspruch, wenn die Abfindung im Zusammenhang mit einer Beendigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist gezahlt wurde, längstens bis zu dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis bei Einhaltung der Frist geendet hätte, und höchstens ein Jahr. Wurde die Frist eingehalten, greift die Regel nicht.

Was dieser Rechner mit einer Abfindung macht

Er rechnet sie nicht. Für Abfindungen zeigt der Rechner einen ausdrücklichen Grenzzustand, weil das Ergebnis von der Zusammenballung, vom übrigen Jahreseinkommen und vom Zeitpunkt der Zahlung abhängt. Eine stille Annahme dazu würde eine Zahl erzeugen, die niemand prüfen kann.

Die Rechnung oben nimmt an: ein volles Kalenderjahr bei einem Arbeitgeber, Steuerklasse I in Nordrhein-Westfalen ohne Kirchensteuerpflicht, Abfindung und Gehalt im selben Kalenderjahr, und keine Fünftelregelung, weil der Lohnsteuerabzug sie nicht mehr kennt. Das sind dieselben Annahmen, mit denen der Rechner startet.

Quellen

Jede Regel auf dieser Seite steht in einem der folgenden Dokumente. Verlinkt ist jeweils der veröffentlichende Text und nicht eine Zusammenfassung davon; gelesen wurden sie am 16. August 2026.

§ 24 EStG

Ordnet die Abfindung als Entschädigung für entgehende Einnahmen den steuerpflichtigen Einkünften zu.

Abgerufen

§ 34 EStG

Die Fünftelregelung selbst, mit der Rechenvorschrift in Absatz 1 Satz 2.

Abgerufen

§ 39b EStG

Absatz 3 schreibt die Jahreshochrechnung vor, nach der jede Einmalzahlung besteuert wird. Der Text endet heute mit Satz 8.

Abgerufen

§ 46 EStG

Nummer 8 des zweiten Absatzes ist der Antrag, mit dem eine Veranlagung in diesem Fall überhaupt erst stattfindet.

Abgerufen

§ 14 SGB IV

Der Begriff des Arbeitsentgelts, an dem sich entscheidet, ob auf eine Zahlung Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

Abgerufen

§ 158 SGB III

Wann eine Abfindung den Anspruch auf Arbeitslosengeld zeitweise ruhen lässt und wie lange höchstens.

Abgerufen

Weiterlesen

Der Rechner bildet Abfindungen nicht ab. Für das laufende Gehalt daneben rechnet er vollständig: zum Brutto-Netto-Rechner.

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