Grundlage für Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und die Bemessung der Kirchensteuer.
StandFinal veröffentlicht
Die Berechnung folgt einer festen Reihenfolge: vom Brutto über die gesetzlichen Abzüge bis zum monatlichen und jährlichen Netto. Sie bleibt eine Schätzung und ersetzt weder Lohnabrechnung noch Steuerbescheid.
Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf. Eingaben, Annahmen und Abzüge bleiben deshalb getrennt sichtbar.
Monats- oder Jahresbrutto wird auf beide Ansichten übertragen. Geldbeträge bleiben bis zur Ausgabe in Cent.
Lohnsteuerklasse, Faktor und Kirchensteuerpflicht steuern den monatlichen Einbehalt. Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung und nicht automatisch die endgültige Jahressteuer.
Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung werden als eigene Positionen ausgewiesen. Kassen-Zusatzbeitrag und Pflege-Status bleiben ausdrückliche Annahmen.
Brutto minus Steuern minus Arbeitnehmerbeiträge ergibt das geschätzte Netto. Die Darstellung zeigt zusätzlich die direkte Arbeitgeberbelastung, ohne variable Umlagen als vollständig abzubilden.
Sonderfälle wie Zweitjobs, Einmalzahlungen, Firmenwagen, grenzüberschreitende Arbeit und Aktivrente brauchen eine eigene Prüfung. Ein Standardfall übernimmt dafür keine stillen Annahmen.
Für drei dieser Fälle steht die geltende Regel auf einer eigenen Seite: Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Minijob und Midijob sowie die Abfindung.
Die produktive Rechenlogik wird gegen Primärquellen geprüft. Die Datumsangabe bezeichnet den veröffentlichten Stand oder den letzten Abruf.
Grundlage für Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und die Bemessung der Kirchensteuer.
StandFinal veröffentlicht
Beitragsbemessungsgrenzen und weitere Rechengrößen der Sozialversicherung.
StandWirksam seit
Beitragssätze und Rechengrößen für Renten- und Arbeitslosenversicherung.
StandAusgewiesener Stand
Beitragsgrundlage und veröffentlichter Referenzwert für Zusatzbeiträge.
StandTabelle für das Jahr 2026
Aktuelle kassenindividuelle Zusatzbeiträge; Ihre tatsächliche Kasse kann vom Referenzwert abweichen.
StandAbgerufen am
Behandlung von Elternstatus, Kinderlosenzuschlag, Kindern unter 25 und Sachsen.
StandGeprüft am
Regel nach Veröffentlichung des Programmablaufplans, die nur in einem ausdrücklichen Sonderfall angewendet werden darf.
StandAusgewiesener Stand
Melden Sie eine Abweichung mit Quelle und Beispiel. Die Angabe wird gegen die Primärquelle geprüft. Betrifft sie einen Rechenwert, werden Datenstand, Berechnung und sichtbares Prüfdatum gemeinsam korrigiert.