Wie verändert die Kombination die monatliche Auszahlung?
Vergleichen Sie die Einbehaltung für zwei Einkommen. Die endgültige gemeinsame Jahressteuer lässt sich daraus nicht ablesen.
Regelmäßiges Gehalt vor Steuern und Abgaben
Regelmäßiges Gehalt vor Steuern und Abgaben
| Kombination | Monatlicher Einbehalt | Mögliche Abweichung bei der Veranlagung | Gemeinsames Netto |
|---|---|---|---|
| IV / IV | 1.174,41 € | Ausgeglichenere Einbehaltung | |
| III / V | 1.129,00 € | Höhere monatliche Auszahlung | |
| IV mit Faktor / IV mit FaktorFaktor 0,977 | 1.147,24 € | Näher an der erwarteten Aufteilung |
- Gerechnet wird mit dem veröffentlichten durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %. Der Satz Ihrer Kasse kann abweichen.
- Der Arbeitgeberaufwand enthält nur die regulären Beitragsanteile. Umlagen U1 und U2, Insolvenzgeldumlage und Unfallversicherung hängen vom Betrieb ab und sind nicht enthalten.
- Beim Faktorverfahren liegt der Abzug nahe an der späteren Jahressteuer. Eine Steuererklärung ist Pflicht, eine kleine Nachzahlung oder Erstattung ist normal.
Die Tabelle ist eine monatliche Vergleichsschätzung und keine Empfehlung zum Steuerklassenwechsel.
Die vollständige Abrechnung zu einem einzelnen Gehalt steht im Brutto-Netto-Rechner.