Brutto-Netto-Schätzung für Bayern

Die Bayern-Seite trennt bundesweite Rechenregeln von der bundeslandbezogenen Eingabe. Sie behauptet keine lokale Besonderheit, die nicht durch eine Primärquelle belegt ist.

Was kann sich durch die Bundesland-Angabe ändern?

Die Schätzung führt den Arbeitsort als eigene Annahme, weil landesbezogene Behandlung nicht in einer allgemeinen Voreinstellung verschwinden darf. Kirchensteuer wird nur berücksichtigt, wenn Sie die Pflicht ausdrücklich angeben.

  • Kirchensteuer: 8,0 % der Maßstabsteuer in Bayern, 9,0 % in den meisten anderen Bundesländern.
  • Pflegeversicherung: Bayern teilt den Beitrag hälftig zwischen Beschäftigten und Arbeitgeber. Nur Sachsen weicht davon ab.

Beide Werte stammen aus der Datengrundlage für 2026, zuletzt geprüft am 27. Juli 2026.

Was bleibt bundesweit geregelt?

Die Grundlage für Lohnsteuer und die meisten Sozialversicherungswerte stammt aus bundesweiten Quellen. Steuerklasse und Beitragsstatus bleiben persönliche Eingaben, keine Eigenschaft Bayerns.

Vor einem Vergleich prüfen

  • Ist Bayern als Arbeitsort für dieses Szenario richtig gewählt?
  • Entspricht die Kirchensteuer-Angabe Ihrer tatsächlichen Pflicht?
  • Ist Ihre Krankenkasse statt eines Referenzwerts ausgewählt?
  • Sind Elternstatus und Kinder unter 25 getrennt erfasst?
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Die vollständige Abrechnung mit allen Abzügen steht im Brutto-Netto-Rechner.