Brutto-Netto-Schätzung für Bayern

Diese Seite trennt die bundesweiten Rechenregeln von dem, was Bayern selbst entscheidet. Sie behauptet keine lokale Besonderheit, die nicht in der Datengrundlage steht.

Was ändert sich durch das Bundesland?

Genau zwei Werte. Die Schätzung führt den Arbeitsort deshalb als eigene Annahme, damit die landesbezogene Behandlung nicht in einer allgemeinen Voreinstellung verschwindet. Kirchensteuer wird nur berücksichtigt, wenn Sie die Pflicht ausdrücklich angeben.

  • Kirchensteuer: 8,0 % der Maßstabsteuer in Bayern, wenn eine Kirchensteuerpflicht besteht.
  • Das ist der niedrigere der beiden in Deutschland erhobenen Sätze: nur Baden-Württemberg und Bayern verlangen 8,0 %, während die übrigen 14 Länder 9,0 % verlangen.
  • Pflegeversicherung: je 1,8 % für Beschäftigte und Arbeitgeber, zusammen 3,6 %. Nur Sachsen teilt den Beitrag anders auf.

Beide Werte stammen aus der Datengrundlage für 2026, zuletzt geprüft am 27. Juli 2026.

Was bleibt bundesweit geregelt?

Alles andere: Lohnsteuertarif, Solidaritätszuschlag, die Beitragssätze der Sozialversicherung und die Beitragsbemessungsgrenzen. Steuerklasse und Beitragsstatus bleiben persönliche Eingaben, keine Eigenschaft von Bayern.

Vor einem Vergleich prüfen

  • Ist Bayern als Arbeitsort für dieses Szenario richtig gewählt?
  • Entspricht die Kirchensteuer-Angabe Ihrer tatsächlichen Pflicht?
  • Ist Ihre Krankenkasse statt eines Referenzwerts ausgewählt?
  • Sind Elternstatus und Kinder unter 25 getrennt erfasst?

Länder mit anderen Werten

Dort fällt die Schätzung unter denselben Annahmen anders aus.

Alle Bundesländer ansehen

Die vollständige Abrechnung mit allen Abzügen steht im Brutto-Netto-Rechner.