Brutto-Netto-Schätzung für Thüringen
Diese Seite trennt die bundesweiten Rechenregeln von dem, was Thüringen selbst entscheidet. Sie behauptet keine lokale Besonderheit, die nicht in der Datengrundlage steht.
Was ändert sich durch das Bundesland?
Genau zwei Werte. Die Schätzung führt den Arbeitsort deshalb als eigene Annahme, damit die landesbezogene Behandlung nicht in einer allgemeinen Voreinstellung verschwindet. Kirchensteuer wird nur berücksichtigt, wenn Sie die Pflicht ausdrücklich angeben.
- Kirchensteuer: 9,0 % der Maßstabsteuer in Thüringen, wenn eine Kirchensteuerpflicht besteht.
- 14 von sechzehn Ländern erheben diesen Satz. Nur Baden-Württemberg und Bayern liegen mit 8,0 % darunter.
- Pflegeversicherung: je 1,8 % für Beschäftigte und Arbeitgeber, zusammen 3,6 %. Nur Sachsen teilt den Beitrag anders auf.
Beide Werte stammen aus der Datengrundlage für 2026, zuletzt geprüft am 27. Juli 2026.
Was bleibt bundesweit geregelt?
Alles andere: Lohnsteuertarif, Solidaritätszuschlag, die Beitragssätze der Sozialversicherung und die Beitragsbemessungsgrenzen. Steuerklasse und Beitragsstatus bleiben persönliche Eingaben, keine Eigenschaft von Thüringen.
Vor einem Vergleich prüfen
- Ist Thüringen als Arbeitsort für dieses Szenario richtig gewählt?
- Entspricht die Kirchensteuer-Angabe Ihrer tatsächlichen Pflicht?
- Ist Ihre Krankenkasse statt eines Referenzwerts ausgewählt?
- Sind Elternstatus und Kinder unter 25 getrennt erfasst?
Länder mit anderen Werten
Dort fällt die Schätzung unter denselben Annahmen anders aus.
Die vollständige Abrechnung mit allen Abzügen steht im Brutto-Netto-Rechner.